Arbeit, Beruf und Ausbildung

Jugend - Ausbildung

Nach Abschluss der Pflichtschuljahre sehen sich Jugendliche mit vielen Fragen konfrontiert:

  • Soll ich eine Oberschule besuchen oder doch einen Berufslehrgang wählen?
  • Welchen Beruf soll ich ergreifen?
  • Was sind überhaupt Berufe, in denen ich als blinder oder sehbehinderter Mensch selbstbestimmt arbeiten kann?
  • Was soll ich nach der Matura tun?
  • Wie werde ich an Universitäten unterstützt?


Das Blindenzentrum St. Raphael hilft dir Antworten zu finden und berät und unterstützt dich bei diesen wichtigen Entscheidungen. 

Möglichkeiten und Hilfestellungen um die schulische und akademische Laufbahn erfolgreich zu meistern:

Oberschule

Die Schulberaterin des Blindenzentrums St. Raphael begleitet dich durch die Oberschule und berät dich persönlich. Sie spricht auch mit deinen Lehrern und informiert diese über die Auswirkung deiner Sehschädigung auf den Unterricht und das soziale Leben. Sie unterstützt dich bei der Wahl und Verwendung von Hilfsmitteln, bringt dich mit anderen Blinden und Sehbehinderten in deiner Situation in Kontakt und zeigt dir sinnvolle Arbeitstechniken.

Schulberatung
Telefon: 0471 – 442 362 | Fax: 0471 – 442 300
E-Mail: stefanie.antelmi@blindenzentrum.bz.it

Universität

Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol gewährt Studenten mit Behinderung zusätzlich zur ordentlichen Förderung weitere finanzielle Mittel, die du zum Studieren benötigst. Blinde und sehbehinderte Studierende können auch Unterstützung bei der Digitalisierung von Studienliteratur und Vorlesungsmaterialien beantragen. Die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen des Einzelnen, deshalb sag klar und deutlich was du brauchst!

In Österreich bieten Unis einen Digitalisierungsdienst an. Besonderes Augenmerk wird auf die tatsächliche Verwendbarkeit der wissenschaftlichen Texte gelegt (Problem Fußnoten, Zitate etc.). Sollte dies an deiner Uni nicht optimal laufen, kann gegen Bezahlung der sehr gute Dienst der Universität Graz in Anspruch genommen werden. Beachte in diesem Zusammenhang die Fördermaßnahmen der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, die wir oben erwähnt haben.

Zudem gibt es Behindertenreferenten an den Universitäten in Österreich, Deutschland und Italien welche euch direkt vor Ort unterstützen.

Es stehen dir grundsätzlich viele Möglichkeiten für ein Studium an einer Universität offen. Gerne geben wir die Erfahrungen der Absolventen unterschiedlichster Universitäten wie z.B. Trient, Salzburg, München, Karlsruhe, Fernuniversität Haagen an dich weiter.

Melde dich einfach bei uns! Wir stellen auch gerne Kontakt zu anderen blinden und sehbehinderten Studenten her.

Kontakt
Veronika Joas
E-Mail: veronika.joas@blindenzentrum.bz.it
Tel: 0471 442 336

Fotos: Treffen und Erfahrungsaustausch zum Thema Oberschule und Studium

Arbeit und Beruf

Auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen werden viele Informationen, die das Thema Arbeit betreffen, bereitgestellt: www.provinz.bz.it/arbeit/116.asp

Dort findet man Informationen zu:

  • Jobsuche
  • Arbeitsverträgen
  • Arbeitsschutz usw.


Auch bietet die Autonome Provinz Bozen einen Arbeitsvermittlungsdienst für Menschen mit Behinderung an.

Laut Gesetz 68/1999 sind öffentliche und private Betriebe mit mehr als 15 Angestellten verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen, so auch blinde und sehbehinderte Menschen.
Für Betriebe, welche Menschen mit Behinderung beschäftigen, sind Begünstigungen vorgesehen.

Ebenso per Gesetz sind die Berufsbilder Telefonist, Physiotherapeut und Lehrer für Blinde geschützt. Auf Grund des technischen Fortschritts ist es notwendig geworden, die Tätigkeitsfelder der geschützten Berufe – im speziellen jenen des Telefonisten – neu zu definieren. Hier eröffnet vor allem die EDV neue Möglichkeiten und Perspektiven. Aus diesem Grund bietet das Blindenzentrum St. Raphael auf Anfrage Computerkurse und Kurse zum Erwerb des europäischen Computerführerscheines an.

Ein weiterer wichtiger Punkt in Bezug auf Arbeit und Beruf ist der Zweisprachigkeitsnachweis, denn er gehört zu den Voraussetzungen für eine Anstellung im öffentlichen Bereich. Blinde und sehbehinderte Menschen können zur Prüfung eine Begleitperson ihrer Wahl mitnehmen. Diese kann beim Nachschlagen in den Wörterbüchern behilflich sein sowie das Schreiben übernehmen. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, muss das Ansuchen um Zulassung zur Zweisprachigkeitsprüfung zusammen mit dem aktuellsten augenärztlichen Zeugnis an den Blindenverband geschickt werden.